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Corona-Sicherheits- und Hygieneplan

BTZ Berlin

Wichtige Infos zum Verhalten auf unseren Flächen

Corona-Verhaltensregeln in der Essbar

Sicherheits- und Hygieneplan BTZ Berlin (Kurzfassung 23.08.2021)
zur Einhaltung des vorbeugenden Infektionsschutzes

Umsetzung am Standort 13359 Berlin Schwedenstr. 09

Aus Gründen der Lesbarkeit werden die männliche und weibliche Form alternierend verwendet.

Grundlegende und verpflichtende Sicherheits- und Hygieneregeln

Wahrung des Abstandsgebotes (mind. 1,5 m)

Zur Vermeidung von Fremdgefährdung bemüht sich jede Person um Einhaltung der Husten- und Niesetikette („in die Ellenbeuge“).  Auf Gängen, Fluren und in allen sonstigen Begegnungsflächen des BTZ ist das Tragen einer persönlichen Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend. Erst bei Erreichen des persönlichen Arbeitsplatzes darf unter Wahrung der 1,50m-Abstandregel die Mund-Nase-Bedeckung auf einer desinfizierbaren Unterlage abgelegt werden (diese wird vom BTZ gestellt).

Alle Teilnehmenden erhalten per E-Mail den Sicherheits- und Hygieneplan zur Kenntnis. Die Kenntnisnahme ist am ersten Anwesenheitstag im BTZ Berlin mit einer Bestätigungsmail an den zuständigen Berufstrainer/Arbeitspädagogen zu senden. Eine Vordruckmail wird zur Verfügung gestellt.  

Zutrittsregelung

Die Anreise für Teilnehmende erfolgt über öffentliche Flächen (GSG-Hof/GSG-Treppenhäuser A-D/GSG-Etagenflure) bis zu den jeweiligen BTZ-Arbeitsbereichen. Bis zum Eintritt in die BTZ-Flächen ist die Nutzung eines persönlichen Mund-Nase-Schutzes gemäß Landesverordnung des SENATS BERLIN in Bürogebäuden weiterhin vorgeschrieben.

Sofort nach Betreten des BTZ ist der nächstgelegene Waschplatz aufzusuchen und die Hände sind gemäß der aushängenden Waschregeln zu desinfizieren.

Aushänge zu Laufrichtungen, Ein- und Ausgängen, Hinweistafeln zur Einhaltung der Abstandsregel und der Kontaktminimierung sind strikt zu beachten.

Begegnungsflächen innerhalb des BTZ

Arbeits- und Unterrichtsräume

Die Arbeitsplatzabstände (>1,5m) in den Bürobereichen gewährleisten eine Arbeitsfähigkeit ohne Maske. Jede/r Teilnehmende arbeitet an seinem/ihrem personenbezogenen Arbeitslatz, der von keinem anderen Teilnehmenden mitgenutzt wird. Der Austausch von Arbeitsmitteln, Stiften, Linealen o.Ä., das Benutzen von Klassensätzen von Büchern/Tablets ist untersagt. Es gilt: Kein Körperkontakt; keine Partner- oder Gruppenarbeit unter Missachtung der Abstandsregeln.  

Sekretariat

Es ist vor dem Tresen stehen zu bleiben.

Empfangsbereich

Nur eingewiesene Teilnehmer*innen haben sich hinter dem Empfangstresen aufzuhalten. Ausdrucke aus dem BT-Teilnehmerdrucker werden von der Empfangscrew herausgereicht.

Kopierer

Es ist Achtsamkeit beim Kopieren/Drucken bzgl. der Abstandsregeln zu wahren. Alle Kopiergeräte sind ausschließlich kontaktlos zu steuern (Chip oder Stift / persönlicher Radiergummi).

Sanitärnutzung unter Einhaltung der Hygieneregeln und des Abstandsgebotes – wenn nötig einzeln. Am Metallrahmen der WC-Eingangstüren bringen alle Nutzenden ihren persönlichen Magneten beim Betreten des WC-Raumes an,  um die aktuelle Belegung i.S. eines Ampelsystems anzuzeigen. Nach Benutzung/Verlassen der Wasch-/ WC- Einrichtung ist der Magnet verlässlich zu entfernen. Der gesamte Sanitärbereich wird täglich von einer Fachfirma flächendesinfiziert.

Kantine / Essbar

Zutritt für externe Gäste ist bis auf weiters ausgeschlossen.

Die Nutzung zur Frühstücks- und Mittagspause erfolgt unter Wahrung der Abstandsregeln in mehreren Durchgängen. Für den Ausgabebereich sind optisch Abstandsmarken an der Wand / auf dem Fußboden gekennzeichnet.

Der Zugang zur Essbar (9:00- 10:30 Uhr und 11:30- 13:00 Uhr) erfolgt im Rundkurs ausschließlich über die Tür in der Hofdurchfahrt Tromsöer Straße; Ausgang nur über Aufgang C (Der Küchenleiter ist für den verlässlichen Türschluss zu den Verkehrszeiten verantwortlich).

Bei jedem Betreten der Essbar sind die Hände mindestens mit dem bereitstehenden Handdesinfektionsmittel zu präparieren oder es sind sofort die Hände gemäß der aushängenden Waschanleitungen zu waschen. Betreten, Anstehen, Lebensmittel ordern oder Bezahlen erfolgt stets unter Tragen einer persönlichen Mund-Nase-Bedeckung. Erst an einem freien mit rotem Sitzkissen gekennzeichneten Essplatz darf die Mund-Nase-Bedeckung abgelegt werden. Sie ist unverzüglich wieder anzulegen, wenn der Sitzplatz verlassen wird.

Die Essen- und Getränkeausgabe erfolgt unter Plexiglasschutz ausschließlich durch das Personal; Besteck/Servietten werden individuell zugereicht; der Zugriff in die Auslagen wird unterbunden.

Seminarräume 1.07/1.08

Bei Teilnahme an bereichsübergreifenden psychosozialen bzw. fachspezifischen Kursangeboten (OTB/W+V) des Beruflichen Trainings gilt Maskenpflicht während der gesamten Kursdauer. Es ist mindestens im Abstand von 25 Minuten eine Stoßlüftung vorzunehmen.

Bei Teilnahme an bereichsinternen Kursangeboten (Psychosoziale / Fachspezifische Kurse) gilt Maskenpflicht bis zum Erreichen des Sitzplatzes im Kursraum. Ebenso gilt Maskenpflicht beim Verlassen des Sitzplatzes.

Allgemeine Ergänzungen zu Krankheitssymptomen

Teilnehmende und Mitarbeiter*innen, die sich zu einer Risikogruppe zählen, werden eigenverantwortlich angehalten, sich bei Bedarf an ihren zuständigen Psychologen bzw. Vorgesetzen zu wenden, um eine individuelle Arbeitsfähigkeit herstellen zu können. Auf die regelhafte Möglichkeit, sich individuell vom Betriebsärztlichen Dienst beraten zu lassen, wurde wiederholt hingewiesen.

Bei Auftreten von Erkältungs- bzw. atmungsspezifischen Symptomen in den Räumen der FAW ist die Leitung zu informieren, die den Sachverhalt umgehend (ggf. mit dem zuständigen Gesundheitsamt) klärt. In Entscheidung der Leitung des BTZ werden die weiteren Maßnahmen getroffen.

Bei Corona-spezifischen Krankheitszeichen werden Teilnehmende und Mitarbeiterinnen durch diese Belehrung nachdrücklich darauf hingewiesen, unbedingt zu Hause bleiben und telefonischen Kontakt mit Hausarzt/-ärztin, Bereitschaftsdienst, Spezialpraxen oder ggf. mit dem Gesundheitsamt aufzunehmen sowie ihre FAW-Ansprechpartner informieren.

Bei Maßnahmeantritt, bei Rückkehr nach Praktika, Urlaub und längerer Abwesenheit ist ein Corona-Selbstauskunftsbogen zum Arbeitsantritt auszufüllen. Teilnehmende übergeben diesen sofort und unaufgefordert ihrem zuständigen Berufstrainer / Mitarbeiter / dem zuständigen Vorgesetzten zur Entscheidung gegebenenfalls zu treffender Sofortmaßnahmen. Es besteht eine sofortige Meldepflicht an das Betreuungsteam / den Vorgesetzten, wenn es wissentlich einen Aufenthalt in einem Risikogebiet oder den direkten Kontakt mit einer CV 19-infizierten Person gegeben hat.

Für Gäste und Honorarpersonal wird konsequent eine CV19- Nachverfolgungsliste erstellt. 

Es besteht nach aktueller Landesverordnung Berlin 2-malige (Selbst-) Testpflicht pro Woche für Teilnehmende und Mitarbeitende, die nicht zur 3-G-Gruppe gehören. Die Tests werden seitens des BTZ kostenfrei zur Verfügung gestellt und die Ergebnisse zur Nachverfolgung dokumentiert.

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